Erbhof mit Geschichte
Bereits 1522 wurde das „Poßek“ urkundlich erwähnt. Der Name leitet sich von „posekati“ ab, das bedeutete damals abholzen oder schlägern. Der Name beschreibt also schon die Lage des Hofes in einer, damals noch nicht so großen, Waldlichtung.
Im Spätmittelalter bestand das Gut wahrscheinlich aus nur zwei unbedeutenden Wiesen. Diese gehörten dem Domkapitel und wurden durch das sogenannte Laibgedingsrecht an die damaligen Besitzer verliehen. Starb der Besitzer, fiel das Gut wieder an das Domkapitel zurück.
Die Familie Schitter am Passeggerhof
Rupert Schitter erwarb im Jahre 1727 das Passeggergut um 1800 Gulden. Durch ihn ging das Gut in den Besitz der Familie Schitter über. Auf diesen Erwerb läßt sich auch das Erbhofrecht zurückführen, welches bis heute seine Gültigkeit besitzt. Erbhöfe müssen seit mindestens 200 Jahren im Besitz der Familie sein und von Ihr bewirtschaftet und bewohnt werden.